Ablauf Eingliederungshilfe
- Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Landkreis.
- Wir beginnen mit unserer Arbeit erst, wenn uns eine schriftliche Kostenübernahme vorliegt.
- Eine Orientierungshilfe ist der Hilfebedarfsplan, der uns in der Regel vorliegt (hinterlegt in Papp), hier finden wir Inhaltliches aber teilweise auch eine Information darüber, wann der nächste Bericht von uns erstellt werden muss (in der Regel einmal im Jahr).
Hier gibt es Unterschiede der Standorte!
- In Verden wird ein Bericht auf Grundlage des letzten Hilfeplangespräches erstellt. Hier gibt es keine Vorlage.
Er kann unter folgendem Link versendet werden:
https://landkreis-verden.form.cloud/formcycle/form/alias/1/form_50_2/
- In Delmenhorst wird der F5 LE Verlaufsbericht Zielauswertung benutzt. Er kann von der Seite https://soziales.niedersachsen.de als beschreibbare PDF-Datei heruntergeladen werden.
Außerdem kann auch das Handbuch dazu heruntergeladen werden.
Auf der Seite 173-178 gibt es eine Anleitung zum Ausfüllen für den F5 LE-Bogen. Im F5 LE-Bogen müssen die festgelegten Ziele aus dem Hilfebedarfsplan eingefügt und dann mit dem/der Klient:in bewertet werden. Nach Abschluss wird er in die Cloud hochgeladen:
https://cloud.delmenhorst.de/index.php/s/sS9prCeyXwymGDg
Passwort: mAjXcxydtZ
- In Papp werden die face-to-face Zeiten eingetragen, aber im 5-Minuten Rhythmus. Es können auch Telefonate mit dem Klienten abgerechnet werden.
- In Papp wird der Ort angegeben, damit erhalten wir bei Abrechnung eine Wegepauschale. Hier wird nicht „Betriebsstätte“ angekreuzt, da wir immer zu dem/der Klient:in fahren und es immer eine Wegepauschale vom Landkreis gibt. Betriebsstätte wird nur dann angekreuzt, wenn wir uns mit dem/der Klient:in direkt im Büro treffen.
- Gleichzeitig werden hier auch die erbrachten Leistungskomplexe angekreuzt.
- Wir bekommen in der Abrechnung mit dem Landkreis für 50 Minuten mit dem/der Klient:in direkt erbrachter Zeit, zusätzlich 10 Minuten pauschal vom Landkreis bezahlt. Das heißt, dass die Tätigkeiten, die wir für den/die Klient:in erbringen, die nicht gemeinsam erledigt werden können, im Papp System mit „BestIn“ aufgeschrieben werden müssen.
- Auch hier gilt: alle Berichte werden gemeinsam mit dem/der Klient:in erstellt.
- In der Eingliederungshilfe können wir abgesagte Termine mit 50 Minuten abrechnen. Abgesagte Termine sind alle Termine, die am Tag vorher nach 12:00 abgesagt wurden oder nicht abgesagt wurden. In Papp gibt es die Möglichkeit, eine Absage zu markieren, auch hier ist es wichtig, eine evtl. stattgefundene Wegepauschale zu vermerken. Wenn aber kein Weg stattgefunden hat, dann muss „Betriebsstätte“ als Ort angegeben werden. Es muss immer eine Dokumentation stattfinden, warum der Termin nicht stattgefunden hat. (Zum Nachlesen: Anlage 6 ABW in der Einarbeitungsmappe)
- Alle abrechenbare Termine müssen am 1. des Folgemonats für die Abrechnung mit dem Landkreis signiert im Papp stehen. Falls es hier zu Verzögerungen kommt, muss umgehend die Verwaltung benachrichtigt werden.
- Der/die Klient:in unterschreibt den Leistungsnachweis immer im nächsten Monat. Die LN werden von der Verwaltung bei der Abrechnung erstellt und die Fächer der Mitarbeiter gelegt. Die LN müssen zeitnah unterschreiben und zurück an die Verwaltung gegeben werden.
