Vorzeitige Beendigung der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege
Wenn der/die Klient:in die pHKP vor Ablauf des verordneten Zeitraumes beenden möchte ist dies möglich, allerdings muss geprüft werden, ob eine akute Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt.
Folgendes ist bei der vorzeitigen Beendigung zu beachten:
- Durchführung des Abschlussgespräches
- Rückmeldung an den/die verordneten Facharzt/ärztin
- Rückmeldung an den/die rechtlichen Betreuer:in
- Rückmeldung an die Leitung
- Bekanntgabe bei der Teambesprechung
Eine frühzeitige Beendigung ist auch möglich, wenn wir als Bezugspflegekraft keine Bereitschaft zur Teilnahme an der Behandlung sehen, zum Beispiel durch ständiges Absagen der vereinbarten Termine - dabei ist jedoch auch zu beachten, ob dies krankheitsbedingt ist.
