Vorzeitige Beendigung der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege


Wenn der/die Klient:in die pHKP vor Ablauf des verordneten Zeitraumes beenden möchte ist dies möglich, allerdings muss geprüft werden, ob eine akute Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt.


Folgendes ist bei der vorzeitigen Beendigung zu beachten:


  1. Durchführung des Abschlussgespräches
  2. Rückmeldung an den/die verordneten Facharzt/ärztin
  3. Rückmeldung an den/die rechtlichen Betreuer:in
  4. Rückmeldung an die Leitung
  5. Bekanntgabe bei der Teambesprechung 



Eine frühzeitige Beendigung ist auch möglich, wenn wir als Bezugspflegekraft keine Bereitschaft zur Teilnahme an der Behandlung sehen, zum Beispiel durch ständiges Absagen der vereinbarten Termine - dabei ist jedoch auch zu beachten, ob dies krankheitsbedingt ist.