Ablauf pHKP
- Die Anmeldung von Klient:innen erfolgt meist durch zwei mögliche Wege:
- Die Facharzt-Praxis, Kliniken oder andere verordnende Institution, in welcher der/die Klient:in behandelt wird, faxt uns einen Behandlungsplan zu, in dem auch die Nummer zum Anrufen des/der Klient:in zu finden ist oder
- der/die Klient:in meldet sich telefonisch bei uns an, woraufhin schriftlich relevante Daten festgehalten werden (Formular: Anmeldung für eine APP Aufnahme)
- Die nun zur Verfügung stehenden Daten werden durch die Verwaltung oder die Pflegedienstleitung in die Tabelle „DATUM_Aufnahme“ bei der Klientin „Verden, Aller“ bzw. dem Klienten „Delmen, Horst“ eingetragen.
- Die Mitarbeitenden mit freien Kapazitäten suchen aus o.g. Tabelle die ältesten Anmeldungen heraus und informieren die Verwaltung oder die Pflegedienstleitung über die Übernahme der Zuständigkeit. Anschließend nehmen sie direkt telefonischen Kontakt zum Klienten / zu der Klientin auf um einen Termin zum Erstkontakt zu vereinbaren.
- Nachdem ein Termin vereinbart wurde, wird die verordnende Institution kontaktiert um die Erstverordnung für APP zu bestellen und anschließend herauszuholen, welche ab dem Datum des Erstkontaktes gilt. Wenn nur 14 Tage verordnet wurden ist nach dem Erstkontakt darauf zu achten, dass zeitnah eine Folgeverordnung für APP organisiert wird. Ansonsten kann die APP gleich für 4 Monate ausgestellt werden. Im begründeten Ausnahmefall ist auch ein längerer Zeitraum möglich. Sowohl die Erstverordnung als auch die Folgeverordnung wird gemeinsam mit den Behandlungsplan direkt zur zuständigen Krankenkasse per Postweg gesendet. Da sie spätestens am 3. Werktag nach Ausstellungsdatum bei der Krankenkasse sein muss, sollte sie im Vorfeld gefaxt werden. Hier bitte Diagnose und ärztlichen Behandlungsplan (GAF-Tabelle) im Anhang beachten.
- Vor dem Erstkontakt wird eine Handakte für den Klienten zusammengestellt (zum Teil digital). Die beinhaltet folgende Formulare:
- Leistungsnachweis
- Stammdaten-Aufnahme (sollte möglichst in Papp ausgefüllt werden, so hat jeder Zugriff auf die Anamnese)
- Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen der APP
- Einwilligung Schweigepflichtentbindung
- Einwilligungserklärung zum Datenschutz
- Flyer für den Klienten / die Klientin
- Visitenkarte für den Klienten / die Klientin
- Briefumschlag für die Erstverordnung beschriftet mit Absender / Empfänger (zuständige Krankenkasse) und Briefmarke
- Spätestens 4 Wochen nach Aufnahme wird gemeinsam mit dem/der Klient:in ein Zwischenbericht erstellt (Vorlage in Papp). Diese beinhaltet auch die Pflegeplanung. Sie muss ausgedruckt und dem/der Klient:in zur Verfügung gestellt werden. Auf die Planung wird immer wieder in den Tagesberichten Bezug genommen. Dies soll die Entwicklung verdeutlichen, aber auch Veränderungen der Planung müssen dort dokumentiert werden.
- Auf der Grundlage des Zwischenberichtes wird am Ende der pHKP gemeinsam mit dem/der Klient:in ein Abschlussbericht erstellt.
- Die Termine werden immer in Papp dokumentiert. Sie werden „face-to-face“ minutengenau erfasst. Diese Zeiten müssen vom Klienten / von der Klientin nach jedem Kontakt in Papp unterschrieben werden.
- Alles was möglich ist wird gemeinsam mit dem/der Klient:in gemacht. Alle Berichte werden gemeinsam erstellt. Jeder Termin muss signiert werden. Abgesagte Termine sowie Telefonate können
nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
