Vorgehen in Akutsituationen
In der ambulant psychiatrischen Krankenpflege kann es auch zu Akutsituationen wie die Eigen- oder/ und Fremdgefährdung kommen.
Jede Akutsituation zeigt sich anders, hier jedoch ein grober Fahrplan um die sichere Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Diese Merkmale sollte man besonders berücksichtigen:
- Wie absprachefähig zeigt sich der/die Klient:in?
- Wie kontaktfähig ist der der/die Klient:in?
- Wie fassbar ist der/die Klient:in für einen selbst?
Bei Unsicherheit in der Akutsituation ist die Leitung mit hinzuzuziehen!
Eigengefährdung
- Kontaktiert der/die Klient:in die Bezugspflegekraft und äußert suizidale Tendenzen ist, soweit vorhanden, auf den gemeinsam mit der/die Klient:in erstellten Selbsthilfeplan zu verweisen.
- Die Absprachefähigkeit analysieren
- Wo steht der/die Klient:in gerade? Bei akuter Suizidalität ist direkter Kontakt herzustellen.
- Wenn Bezugspersonen vorhanden sind, sollten diese miteinbezogen werden.
- Am Tage kann bis 16:00 Uhr der SPDi mit einbezogen werden, sollte die Akutsituation jedoch am Wochenende oder nachts eintreten und der/die Klient:in sich nicht distanzieren kann, ist ein geschützter Rahmen geboten, wie z.B. die Aufnahme in die Klinik.
- Hinterher sollte eine ausführliche Dokumentation erfolgen und die Information an die Pflegedienstleitung sowie den/die rechtlichen Betreuer:in, wenn vorhanden, erfolgen.
Fremdgefährdung
- Besonders bei einer Fremdgefährdung sollte bei einem unguten Gefühl ein Kollege / eine Kollegin mit in die Situation geholt werden.
- Auch hier gilt am Tage den SPDi ggf. gemeinsam mit der Polizei mit einzubringen. Am Wochenende ist es nur die Polizei.
- Daraufhin gilt meist eine akute Einweisung in die Klinik.
- Hier gelten ebenfalls eine ausführliche Dokumentation und die Information an den rechtlichen Betreuer und die Pflegedienstleitung.
