Vorgehen in Akutsituationen


In der ambulant psychiatrischen Krankenpflege kann es auch zu Akutsituationen wie die Eigen- oder/ und Fremdgefährdung kommen.


Jede Akutsituation zeigt sich anders, hier jedoch ein grober Fahrplan um die sichere Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Diese Merkmale sollte man besonders berücksichtigen:


  • Wie absprachefähig zeigt sich der/die Klient:in?
  • Wie kontaktfähig ist der der/die Klient:in?
  • Wie fassbar ist der/die Klient:in für einen selbst? 


Bei Unsicherheit in der Akutsituation ist die Leitung mit hinzuzuziehen!


Eigengefährdung 

  1. Kontaktiert der/die Klient:in die Bezugspflegekraft und äußert suizidale Tendenzen ist, soweit vorhanden, auf den gemeinsam mit der/die Klient:in erstellten Selbsthilfeplan zu verweisen.
  2. Die Absprachefähigkeit analysieren 
  3. Wo steht der/die Klient:in gerade? Bei akuter Suizidalität ist direkter Kontakt herzustellen.
  4. Wenn Bezugspersonen vorhanden sind, sollten diese miteinbezogen werden. 
  5. Am Tage kann bis 16:00 Uhr der SPDi mit einbezogen werden, sollte die Akutsituation jedoch am Wochenende oder nachts eintreten und der/die Klient:in sich nicht distanzieren kann, ist ein geschützter Rahmen geboten, wie z.B. die Aufnahme in die Klinik. 
  6. Hinterher sollte eine ausführliche Dokumentation erfolgen und die Information an die Pflegedienstleitung sowie den/die rechtlichen Betreuer:in, wenn vorhanden, erfolgen.

 

Fremdgefährdung 

  1.  Besonders bei einer Fremdgefährdung sollte bei einem unguten Gefühl ein Kollege / eine Kollegin mit in die Situation geholt werden. 
  2.  Auch hier gilt am Tage den SPDi ggf. gemeinsam mit der Polizei mit einzubringen. Am Wochenende ist es nur die Polizei. 
  3.  Daraufhin gilt meist eine akute Einweisung in die Klinik. 
  4.  Hier gelten ebenfalls eine ausführliche Dokumentation und die Information an den rechtlichen Betreuer und die Pflegedienstleitung.